Abschaltung von User-Anhängen

samurai

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Halo: Reach
Da der Uploadfilter trotz einer Petition mit 5M Unterschriften und sogar als Bruch des Koalitionsvertrag kommt, habe ich die User Uploads für Anhänge momentan deaktiviert. Wer Bilder o.Ä. teilen möchte, dem empfehle ich einen Imagehoster wie iMGBB
 
Noch musst du doch gar nichts machen, oder? Das wurde noch nicht ratifiziert, und selbst wenn dauert es ja noch mind. 2 Jahre bis es dann in einem nationalen Gesetz ist.
 
Auch wenns hier nicht perfekt reinpasst ist das doch mal ein lesenswerter Text, als das ganze rumgeschreie, dass Internet werde doch zensiert:

Hier mal ein interessanter Kommentar aus der Kommentarsektion von Heise.de

Heute schreibt heise:

Nach dem besonders umstrittenen Artikel 13 der neuen Richtlinie werden Plattformbetreiber erstmals unmittelbar für Urheberrechtsverstöße auch ihrer Nutzer auf ihren Seiten verantwortlich. Folglich müssen die betroffenen Unternehmen künftig verhindern, dass Anwender potenziell geschütztes Material hochladen oder vorsichtshalber alle verfügbaren Lizenzen erwerben, die ihnen Rechteinhaber anbieten.

Aber am 05.02. hat heise noch geschrieben:

Einen Schutz könne bieten, wenn sich Provider um eine Lizenz bemühen und sie prinzipiell Mechanismen vorhalten, Werke gar nicht erst verfügbar zu machen, bei denen die Rechteinhaber ihre Ansprüche nachgewiesen haben.Was sich auch mit dem EU Vorschlag deckt:
https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2019/02/Mandate-Romania-February-8.pdf

Article 13(4)

If no authorization is granted, online content sharing service providers shall be liable for unauthorised acts of communication to the public of copyright protected works and other subject matter, unless the service providers demonstrate that they havesad smiley


a) made best efforts to obtain an authorization and
(b) made, in accordance with high industry standards of professional diligence, best efforts to ensure then unavailability of specific works and other subject matter for which the rightholders have provided the service providers with the relevant and necessary information and in any event
(c) acted expeditiously, upon receiving, a sufficiently substantiated notice by the rightholders, to remove from their websites or to disable access to the notified works and subject matters, and made best efforts to prevent their future uploads in accordance with paragraph (b).

Hier eine von mir selber angefertigte, freie Übersetzung, die aber von Sinn her schon sehr nahe am Original ist:

Wenn keinen Autorisierung gewährt wurde, sollen Anbieter von online Inhalten für einen unbefugte, öffentliche Verbreitung von Werken haftbar gemacht werden, sofern diese Anbieter nicht aufzeigen können, dass sie

(a) sich bestmöglich bemüht haben, eine Autorisierung zu erhalten
(b) sich bestmöglich bemüht haben, die Nichtverfügbarkeit der Werke sicherzustellen, in Übereinstimmung mit geltenden Industriestandards und der Wahrung professioneller Sorgfalt, für die [die = Werke] die Rechteinhaber die Anbieter mit den dafür notwendigen Informationen versorgt haben, und auf jeden Fall
(c) schnell regiert haben, nachdem sie von den Rechteinhabern darüber informiert wurden, Werke von ihren Webseiten zu entfernen oder den Zugriff darauf zu sperren und ihr Bestes getan haben zukünftige Uploads dieser Werke zu verhindern.

Oder im Klartext:

Kein Anbieter, ist für irgend etwas haftbar, solange nicht ein Rechteinhaber an diesen Anbieter heran getreten ist, von ihm verlangt hat Inhalte zu entfernen oder zu sperren oder er an ihn heran getreten ist, und ihn mit den nötigen Informationen versorgt hat, die es ihm ermöglichen würden, diese Inhalte unter Einsatz geltender Industriestandards vorab herausfiltern zu können.

In jeden Fall aber, muss der Rechteinhaber sich hier an den Anbieter wenden. Solange das nicht passiert ist, muss niemand für irgend etwas haften, von dem er nichts weiß. Das entspricht rechtlich dem Status Quo. Auch der letzte Absatz entspricht weitgehend rechtlich, dem Status Quo.

Vergleicht man das Gesamtbild mit dem Status Quo, dann ergeben sich hier nur drei Neuerungen:

1) Aktuell kann ein Rechteinhaber nur fordern, dass Inhalte entfernt oder gesperrt werden, aber das hilft oft nichts, weil diese Inhalte dann bereits 5 Minuten später wieder hochgeladen werden. Ein Rechteinhaber kann sich nicht gegen tausende von Uploadern zur Wehr setzen. Neu ist hier nur, dass der Rechteinhaber nach dem Sperren fordern kann, dass der Seitenbetreiber den erneuten Upload verhindern muss und sod er Inhalt dauerhaft gesperrt bleibt. Ich finde das ist eine durchaus faire Forderung. Und darum dreht sich Paragraph (c).

2) Aktuell kann ein Rechteinhaber nur aktiv werden, wenn seine Rechte bereits verletzt wurde. Er kann sich nicht im Vorfeld schützen oder einen Schaden abwehren, was sonst im Rechtssystem aber immer erlaubt ist. Das soll sich ändern, denn jetzt kann auch ein Rechteinhaber noch bevor seine Rechte verletzt wurden an einen Anbieter heran treten und sagen "Ich möchte nicht, das folgende meiner Werke auf dieser Seite jemals veröffentlich werden", allerdings nur dann, wenn er dem Anbieter geeignete Daten liefern kann, anhand dessen der Anbieter diese Werke auch vorab filtern kann und das dürfte viel eher ein Problem für die Rechteinhaber werden als für die Anbieter. Und auch das klingt doch absolut fair. Darum dreht sich Paragraph (b)

3) Aktuell muss ein Anbieter nur haften, wenn er ihm gemeldete Inhalte zeitnah nicht entfernt oder sperrt und daran würde sich auch mit dieser Richtlinie nichts ändern. Durch die zwei neuen Möglichkeiten jetzt Inhalte nach dem Entfernen vor Wiederupload zu schützen (1) und den Upload schon im Vorfeld zu verhindern (2), muss ein Anbieter jetzt auch haften, wenn er diesen beiden Forderungen nicht nachkommt, d.h. sofern er sich bemüht hat, diesen Aufforderungen nachzukommen, denn von ihm wird nicht das Unmögliche verlangt, sondern einfach nur, dass er sich bemüht und sein Bestes versucht.

Dass ein Anbieter für jeglichen Inhalt haften muss, den er nicht von sich aus gefiltert hat, ist also schlichtweg falsch und wurde nie und zu keinem Zeitpunkt von irgendwem gefordert. Ohne dass Rechteinhaber an ihn heran treten, muss kein Anbieter überhaupt aktiv werden, denn ob irgend ein ihm unbekannter Inhalt überhaupt geschützt ist, kann er genauso wenig wissen, wie ob der Rechteinhaber ein Problem damit hat, wenn er diese Inhalte verbreitet, denn vielleicht ist er ja sogar damit einverstanden. Und dann wird von einem Anbieter keine Perfektion erwartet, sondern nur, dass "er sein Bestes gibt". Wenn er das tut und dennoch mal ein Inhalt durchrutscht, dann würde ihm ein Gericht im Fall eine Falles freisprechen, denn auch der beste Filter kann und wird versagen, vor allem dann, wenn der Rechteinhaber nicht die geeigneten Daten geliefert hat das zu verhindern, was sehr oft der Fall sein wird, da verschiedene Anbieter auch verschiedene Daten benötigen und teilweise recht komplexe Daten. Lieferst du ihm nur die MD5, dann kann er nach der Filtern, aber wenn dann jemand nur ein Byte ändert, dann rutscht der Inhalt wieder durch und da ist nicht der Anbieter dran schuld.

Und wer jetzt sagt, das klingt aber alles wenig konkret, der hat Recht, aber das ist so auch gewollt. Das ist eine EU Richtlinie, keine EU Verordnung. Richtlinien sind nie konkret. Richtlinien legen nicht fest, wie etwas konkret zu tun ist, sie legen nur grob fest, was überhaupt zu tun ist. Das war schon immer so. Richtlinien müssen von EU Mitgliedstaaten in lokales Recht umgesetzt werden und erst hier wird es dann konkretisiert. Wann also "bestmöglich" erfüllt ist und was ein "geltenden Industriestandard" ist, das entscheidet nicht die EU und das will und soll sie auch gar nicht entscheiden. Das entscheidet entweder der deutsche Gesetzgeber, wenn er diese Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, sofern er das definieren möchte, oder er lässt es genauso offen und dann ist das ein gewollter Interpretationsspielraum für deutsche Gerichte, die dann entscheiden und die letztlich auch deutlich öfters für Inhaltsanbieter als für Rechteinhaber entscheiden können. Denn wenn das Gericht der Meinung ist, dass der Anbieter sein Bestes gegeben hat und mehr zu fordern weder zumutbar noch verhältnismäßig ist, dann ist das einfach Pech für den Rechteinhaber.


https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/EU-Copyright-Reform-Das-Internet-in-Europa-wird-kaputt-gefiltert/Nur-Emotionen-keine-diferenzierte-Betrachtung-und-ein-Mangel-an-Fakten/posting-33954547/show/
 
Zuletzt bearbeitet:
Reine Vorsichtsmaßnahme, damit man nicht täglich auf dem laufenden Bleiben muss wie der rechtliche Stand ist. Werde mich in das Thema noch mal tiefergehend einlesen, wie weit das tatsächlich greifen würde
 
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